EBM und GOÄ: Abrechnungsgrundlagen für die Arztpraxis
EBM für GKV-Versicherte, GOÄ für Privatpatienten — die Unterschiede, häufige Fallstricke und die wichtigsten Ziffern.
Dr. Maria Vogt
Chefredakteurin & Geschäftsführung

Fachlich geprüft von Dr. med. Sarah Weber, Fachärztin für Innere Medizin · zuletzt geprüft am 7. Mai 2026
Hinweis: Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Situation kontaktieren Sie uns gerne über das Formular am Ende der Seite.
Die korrekte Abrechnung ärztlicher Leistungen entscheidet über den wirtschaftlichen Erfolg jeder Praxis. EBM und GOÄ sind die zwei Welten, die jede:r Vertragsarzt:in beherrschen muss.
TL;DR
- EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) gilt für GKV-Versicherte. Punktwert quartalsweise von der KV festgelegt.
- GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) gilt für Privatpatienten und Selbstzahler. Steigerungssatz 1,0–3,5-fach Standard.
- BEMA für Zahnärzte (GKV), GOZ für Zahnärzte (Privat), UV-GOÄ für Berufsgenossenschaften.
- Eine Neue GOÄ ist seit Jahren in Diskussion — Stand 2026 noch nicht in Kraft.
EBM in der vertragsärztlichen Versorgung
Der EBM ist das verbindliche Gebührenverzeichnis der vertragsärztlichen Versorgung nach § 87 SGB V. Er strukturiert sich in Allgemeine, Arzt-, Fachgruppen- und Spezialleistungen. Punktwerte werden quartalsweise von den KVen festgelegt — typisch 11–12 Cent pro Punkt.
GOÄ in der Privatabrechnung
Die GOÄ regelt die Liquidation für Privatpatienten und Selbstzahler. Standard-Steigerungssatz ist 2,3 (Begründung: durchschnittlicher Aufwand). Bei besonders schwierigen oder zeitaufwändigen Leistungen ist 3,5-fach möglich, in Ausnahmefällen bis 9,3-fach (technische Leistungen).
Die wichtigsten EBM-Bereiche
- Versichertenpauschale je Quartal — fachgebietsabhängig (Hausarzt 03000, Innere 03003, etc.).
- Chronikerpauschale für Patient:innen mit definierten chronischen Erkrankungen.
- Gesprächsleistung (z. B. 03230 für Hausärzte).
- Untersuchungs- und Diagnostikleistungen je Fachgebiet.
- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen.
Häufige Fallstricke
- Falsche Steigerungssätze in der GOÄ — Begründung nach § 5 Abs. 2 GOÄ Pflicht.
- EBM-Ausschlüsse missachtet (gleiche Leistung kann nicht doppelt abgerechnet werden).
- Selektivverträge / HZV vergessen, die alternative Vergütung bringen.
- UV-GOÄ-Patient als GKV-Patient abgerechnet — Folge: Doppelte Belastung.
Wie Medilero unterstützt
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Quellen
- § 87 SGB V — Einheitlicher Bewertungsmaßstab.
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
- BEMA-Z (Bewertungsmaßstab Zahnärzte).
Quellen
- § 87 SGB V— Bundesministerium der Justiz
- GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)— BMG

Chefredakteurin & Geschäftsführung · Fachärztin, MHA
Maria leitet die Redaktion bei Medilero. Fachärztin mit Erfahrung aus eigener Niederlassung. Schwerpunkt: Praxisführung, Abrechnung, MDR-Konformität.
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