Qualitätsmanagement in der Arztpraxis ist nach § 135a SGB V verpflichtend. Die G-BA-Richtlinie zur Qualitätsmanagement-Praxis legt Mindestanforderungen fest — Umsetzung erfolgt häufig über QEP, EPA oder DIN EN ISO 9001.
QEP (KBV)
Qualität und Entwicklung in Praxen — KBV-eigenes System, gut auf vertragsärztliche Versorgung zugeschnitten.
DIN EN ISO 9001
Internationaler Standard, häufig in MVZ und größeren Praxen. Erfordert externes Audit alle 3 Jahre.
Umsetzung
QM-Handbuch, Prozessdokumentation, Maßnahmenplan, jährliches Management-Review. Beratung typischerweise als Mandat über 6–12 Monate.
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