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Praxishaftpflicht — die Pflicht-Police

Schutz vor Behandlungsfehler-Klagen, Personen- und Sachschäden. Spezialtarife je Fachrichtung mit Deckung ab 5 Mio. € pro Schadensfall.

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Die Praxishaftpflicht ist für niedergelassene Ärzte gesetzlich vorgeschrieben (§ 6 Berufsordnung). Sie schützt vor finanziellen Folgen von Behandlungsfehlern, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Praxisbetrieb entstehen.

Deckungssummen je Fachrichtung

Die empfohlenen Deckungssummen variieren stark je nach Fachrichtung:

  • Allgemeinmedizin/HNO/Augen: mindestens 3–5 Mio. € pro Schadensfall.
  • Chirurgie/Orthopädie/Gynäkologie: mindestens 10 Mio. €, häufig 15 Mio. €.
  • Geburtshilfe: bis zu 25 Mio. € — wegen extrem hoher Schadenshöhen.

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Bereich: Praxishaftpflicht

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Praxishaftpflicht — Auf einen Blick

Wichtiger Baustein
Nachhaftung (Tail-Cover)
Pflicht-Versicherung
ja (§ 6 BOÄ)
Deckungssumme Standard
5 Mio. € pro Fall
Typische Jahresprämie
600–4.500 €
Deckungssumme Geburtshilfe
bis 25 Mio. €

Häufig gestellte Fragen

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